Verwendungsverbot des Kältemittels R22
Ab dem 01.01.2015 ist der Einsatz von R22 komplett untersagt, wir empfehlen die Umstellung auf ein
Alternativkältemittel durchzuführen.
Seit dem 01.01.2010 ist das Kältemittel R22 lt. EG Verordnung 2037/2000 nur
noch als Recyclingware zugelassen. Ab dem 01.01.2015 darf es aufgrund seiner schädigenden Wirkung auf die Ozonschicht gar nicht mehr eingesetzt werden. So ist es zwar möglich eine Anlage über den
01.01.2015 hinaus mit R22 zu betreiben, es darf nicht mehr in den Kältemittelkreislauf eingegriffen und vor allem darf dieses Kältemittel nicht mehr nachgefüllt werden.
Die Umstellung bedarf Vorbereitung und Zeit, da weitreichende technische
Eingriffe erforderlich sind. Im Reparaturfall ist eine Umstellung in der Regel nicht möglich!
Wir empfehlen daher, sofern Sie noch Kälte-Klimaanlagen mit diesem
Kältemittel in Betrieb haben, die Umstellung auf ozonunschädliche Kältemittelalternativen vorzunehmen, oder bei Altanlagen, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, den Ersatz durch eine
Anlage, die aufgrund neuester Technik nicht nur ozonunschädlich betrieben wird, sondern auch wirtschaftlicher und energiesparender arbeitet!